Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien

Ich möchte meine türkischen/ syrischen Angehörigen nach Deutschland holen – welche Möglichkeiten gibt es?

Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Unsere Visastellen werden im Rahmen des Visumverfahrens jedoch die schwierige humanitäre Situation vor Ort berücksichtigen.

Ganz konkret gilt zunächst für Antragstellende mit bereits bestätigten Terminen für unser vom Erdbeben betroffenes Visumantragsannahmezentrum Gaziantep, dass ihr Termin nicht verfällt. Stattdessen können die bestätigten Termine in einem der anderen Visumantragsannahmezentren in der Türkei wahrgenommen werden, ohne dass eine erneute Buchung erforderlich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und des externen Dienstleisters iData.

Erdbebenopfer, die für die nächsten Monate (insgesamt bis zu 90 Tage) bei Angehörigen in Deutschland unterkommen möchten, können ein Besuchsvisum beantragen. Dafür müssen die folgenden Nachweise erbracht werden:

  • die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (bspw. durch eine Einladung)
  • Nachweis über die nötigen finanziellen Mittel für die Reise (bspw. Vorlage eines Flugtickets, Verpflichtungserklärung des Einladenden oder Nachweise über Bankguthaben des Reisenden)
  •  Nachweis über eine Reisekrankenversicherung
  • Absicht des Antragsstellers, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums den Schengenraum wieder zu verlassen.

Für Antragstellende aus Syrien können sich aufgrund der Schließung der Botschaft Damaskus weiterhin an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden. Die Auslandsvertretungen stellen auf ihren Webseiten umfassende Informationen zur Visumsbeantragung zur Verfügung.

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